Mietrecht & Wohnrecht – Ihre Rechtsanwaltskanzlei Mag. Andreas Wimmer in Hallein

Rechtsberatung zu Miet- und Wohnrecht

 

Das Mietrecht unterliegt laufenden Änderungen. Unsere Anwaltskanzlei Mag. Andreas Wimmer in Hallein ist über Aktualisierungen im Mietrechtsgesetz stets informiert und bietet Ihnen Unterstützung in allen mietrechtlichen und wohnrechtlichen Angelegenheiten an.

Rechtliche Unterstützung zu Mietverträgen, Mieterhöhungen & mehr

Ein Mietverhältnis bietet oft Anlass für Streitigkeiten. Um diese bereits im Vorfeld bestmöglich zu vermeiden, ist schon bei der Vertragserrichtung rechtliche Unterstützung zu empfehlen. Als Ihr Rechtsanwalt klären wir alle Fragen rund um das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht mit Ihnen ab. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und im Fall von Mieterhöhungen, Räumungsklagen und vielem mehr.

Kontaktieren Sie uns

Ihr Rechtsexperte für das Wohnrecht

Das Wohnrecht erlaubt einer berechtigten Person, in der Wohnung bzw. im Haus eines anderen zu wohnen. Kommt es zu Wohnrechtsstreitigkeiten, sind wir bemüht, eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Wenn diese nicht umgesetzt werden kann, vertreten wir Sie und Ihre Interessen vor Gericht. Wir übernehmen Mietzinsverfahren genauso wie Räumungsverfahren.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.